Sozialpädagogische Wohngemeinschaft "Die Weiche"

In der sozialpädagogischen Wohngemeinschaft „Die Weiche“ in Erkelenz sowie in der Nebenstelle in Hückelhoven-Baal wird Männern gemäß § 67 SGB XII Wohnung und Betreuung angeboten.

Das Hilfeangebot richtet sich in der Regel an Männer im Aflter von ca. 21 bis 40 Jahren mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, wobei der Schwerpunkt der Arbeit in der Betreuung Haftentlassener bzw. von Haftstrafe bedrohter Männer liegt.

Die Aufnahme in die Wohngemeinschaft erfolgt über eine Bewerbung, entweder schriftlich oder über ein Vorstellungsgespräch in der „Weiche".

Im Bewerbungsschreiben bzw. Vorstellungsgespräch sollte der Interessent nach Möglichkeit verdeutlichen können, warum er in die Wohngemeinschaft einziehen möchte, welcher Unterstützung er bedarf und welche Ziele er hat.

Bei Interessenten, die inhaftiert sind, sollte nach Möglichkeit der/die zuständige Sozialarbeiter*in der jeweiligen JVA in die Planungen mit einbezogen werden.

Grundsätzlich hat jeder Bewohner eine zweiwöchige Probezeit. Erst dann wird abschließend über eine Aufnahme entschieden.

Es wird erwartet, dass die Bewohner eine grundsätzliche Bereitschaft zur Veränderung der persönlichen Situation und Mitarbeit an den vorher festgelegten Zielen haben. Sie sollten zu einer offenen Zusammenarbeit mit dem/der Betreuer*in der Wohngemeinschaft bereit sein und eigenes Handeln reflektieren können.

Ein Mindestmaß an Gruppenfähigkeit sowie Mitverantwortung und Mitarbeit innerhalb der Hausgemeinschaft werden vorausgesetzt.

Das Hauptziel der Einrichtung besteht darin, die Bewohner in ihren Bemühungen zu unterstützen, ein selbständiges Leben in eigener Verantwortung und ohne Kriminalität zu führen.

Zur Erreichung dieses Zieles werden individuell angepasste Hilfestellungen durch Sozialarbeiter*innen/-pädagog*innen angeboten, z. B. bei der Sicherung des Lebensunterhaltes, der Arbeitsuche, der Schuldenregulierung, einer aktiven und sinnvollen Freizeitgestaltung und dem Aufbau von sozialen Beziehungen.

Bei vorliegender Suchtproblematik oder gesundheitlichen Beschwerden erfolgt eine Vermittlung an Fachdienste oder Ärzte.

Ein wichtiges Arbeitsfeld in den Wohngemeinschaften stellt die Arbeit mit den Angehörigen der Bewohner dar. Gerade diese sind es, die auch in der Zukunft, das heißt nach Abschluss der Betreuung, den Bewohnern Stabilität und Halt geben können. Allerdings liegen oftmals gerade in diesen Beziehungen Störungen vor. In diesen Situationen nimmt der/die Betreuer*in die Rolle des/der Vermittler*in ein. Es finden dann ggfs. sowohl gemeinsame Gespräche (Bewohner und Angehörige) als auch Einzelgespräche statt, um die Beziehung schrittweise neu aufzubauen und zu einer Stabilisierung beizutragen.

In den Einrichtungen sind darüber hinaus Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote fester Bestandteil der Arbeit, z. B. gemeinsames Angeln oder Kochen.

Die Aufenthaltsdauer in der Wohngemeinschaft sollte in der Regel nicht mehr als zwölf Monate betragen, ist jedoch u. a. vom Entwicklungsstand des Einzelnen abhängig.

Auch nach Auszug aus den Wohngemeinschaften wird den „Ehemaligen“ Beratung und Unterstützung angeboten. Die Intensität der Nachbetreuung ergibt sich aus der Selbständigkeit des ehemaligen Bewohners. Bislang hat sich ein Betreuungszeitraum von ca. 6 Monaten als sinnvoll erwiesen; ein Jahr sollte nach Möglichkeit nicht überschritten werden.

Auch Bewohner, die aufgrund von Verstößen gegen die Hausordnung die Wohngemeinschaft verlassen mussten, werden von dem Angebot der Nachbetreuung nicht ausgeschlossen.

Gründe für den Bedarf und die Nachfrage an Nachbetreuung sind sicherlich darin zu sehen, dass während des Aufenthaltes in der Wohngemeinschaft nur selten alle angestrebten Ziele auch erreicht werden konnten. Darüber hinaus bringt das Leben in einer eigenen Wohnung häufig auch unerwartete neue Probleme und möglicherweise auch Rückschläge mit sich.

Trainingswohnungen

Beiden Wohngemeinschaften sind in sich abgeschlossene komplett möblierte „Trainingswohnungen“ angeschlossen. Sie verfügen jeweils über eine Küche, ein Badezimmer und ein großes Wohn/Schlafzimmer. Hier erhalten ehemalige Bewohner der Wohngemeinschaft die Möglichkeit sich - in einem immer noch beschützten und „kontrollierten“ Rahmen – zu verselbständigen.

 

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