Ehrenamtliche gesetzliche Betreuer*innen gesucht

Mit der am 01.01.2023 in Kraft tretenden Betreuungsrechtsreform stärkt der Gesetzgeber die Anbindung von ehrenamtlichen Betreuern an Betreuungsvereine.
Ehrenamtliche Betreuer können künftig mit einem anerkannten Betreuungsverein eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung abschließen.
Ehrenamtliche Betreuer ohne familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zum Betreuten dürfen in der Regel nur bestellt werden, wenn sie eine solche Vereinbarung nachweisen. Durch diese Neuerungen soll sichergestellt werden, dass sie eine konstante kompetente Beratung und Unterstützung erfahren.
Wir als Betreuungsverein unterstützen aktiv die Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung und suchen daher am Ehrenamt interessierte Menschen, klären diese über die verantwortungsvolle Aufgabe der gesetzlichen Betreuung auf und bieten Beratung an.

Wenn Sie sich angesprochen fühlen und Interesse haben, eine gesetzliche Betreuung zu führen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Wir informieren Sie über die Aufgabe von ehrenamtlichen Betreu*innen, Voraussetzungen und alle anderen Fragen rund um das Thema der ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuung.

Kontakt: Dirk Taube, 02431 960023, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.