Jugendrichterliche Weisungen
Hierbei handelt es sich um richterliche Weisungen nach § 10 Jugendgerichtsgesetz.
Unsere Maßnahmen richten sich an Jugendliche und Heranwachsende, die lernen sollen, sich mit ihrer Straftat auseinanderzusetzen und die Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.