Deliktinformationsseminar

Das Deliktinformationsseminar ist ein Kurzseminar in sozialer Gruppenarbeit für Jugendliche und Heranwachsende, um ihnen eine erste Konsequenz für das vorangegangene Delikt aufzuzeigen. Es dient der Aufklärung über verschiedene Delikte und soll die Rückfallquote der strafbaren Handlungen der Jugendlichen/Heranwachsen-den senken.

Das Seminar ist im Rahmen der Diversion geeignet für Jugendliche/Heranwachsende, bei denen bereits ein Ermittlungsverfahren nach § 45 Abs. 1 JGG eingestellt wurde und die nun zum zweiten Mal durch ein Delikt auffällig geworden sind.

Jugendliche und Heranwachsende, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben, können am Deliktinformationsseminar nicht teilnehmen (wir verweisen hier auf unser Drogenseminar).

Das Deliktinformationsseminar umfasst insgesamt 3 Stunden.

Die Gruppengröße beträgt 5 - 15 Teilnehmende.

Je nach Zusammensetzung der Gruppe sowie der zugrundeliegenden Delikte bilden unterschiedliche Themen den inhaltlichen Schwerpunkt.

Es besteht die Möglichkeit, Kurse gezielt zu Themenschwerpunkten, z. B. „Eigentum/ Diebstahl“, „Beleidigung/ Nötigung“, „Körperverletzung“ u. a. anzubieten.

Ziele sind u. a.

  • Verringerung der Rückfallquote
  • Auseinandersetzung mit rechtlichen und persönlichen Folgen des Deliktes
  • Förderung der Eigenverantwortlichkeit
  • Förderung sozialer Kompetenzen
  • Sensibilisierung zum Wahrnehmen eigener Bedürfnisse

Im Rahmen von Übungen werden die Jugendlichen/Heranwachsenden sensibilisiert, über das eigene Verhalten nachzudenken und sich damit auseinanderzusetzen, z. B. in Kleingruppenarbeit oder über Rollenspiele.

Die Jugendlichen/Heranwachsenden erhalten eine rechtliche Einordnung der einzelnen Delikte und allgemeine Informationen zum Jugendstrafrecht. Sie werden angehalten, die Tat und die Tatumstände zu reflektieren und eine Kosten-Nutzen-Rechnung (was spricht für, was gegen die Tat? Hat sich die Tat gelohnt?) aufzustellen. Am Ende des Seminars werden Handlungsalternativen erarbeitet.

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