Ambulant betreutes Wohnen nach § 67 SGB XII

Das Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens nach § 67 SGB XII für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten unterstützt und begleitet die Klient*innen darin, eigenverantwortlich den Alltag zu bewältigen und soziale Perspektiven zu entwickeln. Auf die individuellen Erfordernisse des Einzelnen zugeschnitten, kann dies in ganz unterschiedlichen Formen geschehen.

Die Hilfe umfasst z. B. lebenspraktische und psychosoziale Beratung und Betreuung, Unterstützung beim Wohnungserhalt bzw. bei der Wohnungssuche, Überwindung persönlicher und sozialer Schwierigkeiten, Begleitung bei Ämtergängen und Arztbesuchen, Anleitung bei der Entwicklung einer Tagesstruktur und Stärkung der Motivation, die Freizeit und die sozialen Kontakte aktiv zu gestalten.

Über die Begleitung in einer Krisensituation hinaus, bezieht sich die Betreuung auf vielfältige Aspekte der Lebensführung. Ziel ist eine selbstständige Bewältigung des Alltags der Klient*innen ohne die Notwendigkeit weiterer Unterstützung.

Die Arbeit erfolgt nach der Handlungsleitlinie „Hilfe zur Selbsthilfe ermöglichen.“

Im Rahmen eines Hilfeplans wird vorab gemeinsam mit den Klient*innen festgelegt, mit welchen Angeboten und Zielen die Hilfe konkret erfolgen soll. Dies ist gleichzeitig ein Anreiz für die Klient*innen, konstant an der Erreichung der im Hilfeplan gesetzten Ziele zu arbeiten und bietet darüber hinaus auch eine Grundlage zur kontinuierlichen Überprüfung. Im Hilfeplan wird außerdem der Zeitumfang der Hilfen festgelegt, welcher in der Regel ca. drei Stunden in der Woche umfasst.

Auf der Grundlage des Hilfeplans wird beim Landschaftsverband Rheinland eine Kostenübernahme beantragt, insofern die Klient*innen hierzu aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen nicht in der Lage sind.

 

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