Gesetzliche Betreuungen

Für Menschen, die aufgrund einer psychischen und/oder physischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln, besteht die Möglichkeit zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung.

Die bedarfsorientierte Betreuung kann unterschiedliche Bereiche wie z. B. Gesundheitsfürsorge oder Vermögenssorge umfassen bis hin zu einer Betreuung in allen Bereichen.

In einigen Fällen kann durch das jeweilige Amtsgericht, insbesondere bei der Vermögenssorge, zum Schutze des/der Betreuten, ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden, welcher gültige Rechtsgeschäfte des/der Betreuten von der Einwilligung des/der Betreuer*in abhängig macht.

Im Rahmen der gesetzlichen Betreuung wird versucht, dem/der Betreuten eine größtmögliche Selbständigkeit zu erhalten und nur in den Bereichen eine Betreuung einzurichten, die für die Wahrung der Interessen des/der Betroffenen tatsächlich notwendig sind.

Die Vereinsbetreuer*innen pflegen in der Ausführung ihres Amtes einen regelmäßigen persönlichen Kontakt zu ihren Betreuten.

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